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Das Land Baden-Württemberg reformiert zum 01.01.2020 die Forstverwaltung. Kernstück ist, dass der staatliche Waldbesitz künftig eigenständig durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) betreut wird. Für die kommunalen und privaten Waldbesitzer bedeutet dies, dass sie eine eigenständige Betreuung organisieren müssen, die auch den gemeinschaftlichen Holzverkauf mit einschließt, von dem sich die staatliche Verwaltung ebenfalls verabschiedet. Bislang erfolgte die Forstverwaltung und Holzvermarktung in Form eines „Einheitsforstamtes“ in Regie der Landkreise bzw. von Städten und Gemeinden, die selbst eine Beförsterung vornahmen.

Der Landkreis Karlsruhe hatte seinen Städten und Gemeinden darauf hin das Angebot gemacht, den Kommunalwald in Form eines Kooperationsmodells in ganz ähnlicher Form wie bisher zu betreuen. Mit Ausnahme der Städte und Gemeinden Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Malsch, Philippsburg und Weingarten, die schon bisher eine eigene Beförsterung haben, haben alle anderen Kommunen signalisiert, am Kooperationsmodell teilnehmen zu wollen.

Durch die Trennung von Staats- und Nichtstaatswald müssen die Reviere neu eingerichtet werden. Die Landkreisverwaltung hat auf Basis der Rückmeldungen der Städte und Gemeinden einen Vorschlag für die zukünftige Einteilung erarbeitet. Offen sind derzeit noch personelle Fragen. Alle Forstwirte, die bisher im Landratsamt gegen Kostenerstattung durch das Land beschäftigt sind, erhalten vom Land ein Übernahmeangebot. Es wird damit gerechnet, dass von derzeit 76 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Forstamtes rund 50 zur AöR wechseln. Da sich das Land aus der bisherigen starken finanziellen Unterstützung der kommunalen Waldbewirtschaftung verabschiedet, wird es Kostensteigerungen geben. Eine erste Berechnung hat ergeben, dass die Betreuung des Kommunalwaldes durchschnittlich bei 55,20 €/ha liegen wird. Unterschiede zwischen den Gemeinden ergeben sich durch die Höhe der genauen Beträge eines Gemeinwohlausgleichs, welcher das Land künftig zahlen wird. Dieser wird gemeindespezifisch ermittelt und wirkt sich auf das Entgelt der einzelnen Gemeinde aus. Die Spannbreite der vorläufigen Entgeltberechnung reicht von 44,50 € bis 64,50€ pro Hektar.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik nahm den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung in seiner jüngsten Sitzung vom 20. Dezember, diesen Kommunen konkrete Angebote zu unterbreiten und ihnen – ebenso wie privaten Waldbesitzern - ein Konzept für eine Holzverkaufsstelle vorzulegen. Die Gemeinderäte der Städte und Gemeinden können dann abschließend über die zukünftige Bewirtschaftung ihres Kommunalwaldes entscheiden.

21.12.2018