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30.09.2025

Bundesweite Bezahlkarte für Geflüchtete umgesetzt

Bargeldlose Leistungsgewährung gibt es im Landkreis Karlsruhe schon seit über zehn Jahren

Dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Kreistages wurde in seiner Sitzung am Montag, 29. September, in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee über den Stand der Einführung der „SocialCard“, der bundesweiten Bezahlkarte für Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berichtet.

Bereits seit 2014 wickelt der Landkreis Karlsruhe Transferleistungen an Geflüchtete überwiegend bargeldlos ab. Damit waren die wichtigsten Voraussetzungen für die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte bereits erfüllt, so dass der Landkreis Karlsruhe zu den ersten Stadt- und Landkreisen gehörte, die auch die neue Social Card einführen konnte. Seit Ende des ersten Quartals 2025 läuft die sukzessive Umstellung auf das bundesweite Bezahlsystem. Zunächst für alle Bewohnerinnen und Bewohner in der sogenannten vorläufigen Unterbringung, also den Unterkünften in Kreisträgerschaft, seit September 2025 auch für Leistungsbeziehende in den Unterkünften der Städte und Gemeinden. Bis Anfang 2026 sollen insgesamt rund 1.400 Personen im Landkreis Karlsruhe mit der Karte ausgestattet sein. Erste Erfahrungen zeigen eine hohe Akzeptanz – bislang wurden keine Widersprüche gegen die Ausgabe eingelegt.

„Da wir die bargeldlose Abwicklung schon seit elf Jahren haben, sind die Veränderungen bei uns nicht so groß wie bei den Landkreisen, die das bislang nicht getan haben“, berichtete die Leiterin des Amtes für Integration im Landratsamt Karlsruhe Kathrin Haas.

Mit der Einführung der SocialCard erhalten Geflüchtete ihre Leistungen nicht mehr in bar, sondern über eine Bezahlkarte. Die Karte wird als Visa-Debitkarte sowohl digital als auch physisch ausgegeben und kann deutschlandweit genutzt werden – von alltäglichen Einkäufen bis hin zur Bargeldabhebung an rund 53.000 Geldautomaten. Überweisungen ins Ausland sind ausgeschlossen. Damit soll Schleuserkriminalität erschwert und zugleich die Bargeldauszahlung reduziert werden. Pro Person können monatlich maximal 50 Euro in bar abgehoben werden.

Das Land Baden-Württemberg stellt den Kreisen das Bezahlkartensystem kostenfrei zur Verfügung. Die laufenden Kosten beschränken sich im Wesentlichen auf Transaktionen und werden vom Land übernommen. Zwischen dem Land und der beauftragten secupay AG besteht eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren.

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