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Das Wappen des Landkreises

Wappen des Landkreises Karlsruhe

(Verleihung: Innenministerium, 31. August 1973)

Erstmals mit der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 10. Oktober 1955 waren die Landkreise berechtigt, ein eigenes Wappen zu führen. In der Folgezeit wurde 1956 dem Landkreis Sinsheim, 1961 dem Landkreis Karlsruhe und 1964 dem Landkreis Bruchsal ein eigenes Kreiswappen durch das Innenministerium verliehen.

Bedingt durch die kommunale Neugliederung nahm der Kreistag in seiner Sitzung vom 15. Mai 1973 ein neues Wappen an, welches durch das Innenministerium am 31. August 1973 dem Landkreis Karlsruhe verliehen wurde. In seiner Neugestaltung wurden im Kreiswappen vier der einstmals sechs im Kreisgebiet vertretenen selbständigen Herrschaften am Ende des alten Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (1803) berücksichtigt:

      • die Markgrafschaft Baden (Schrägbalken),
      • das Fürstbistum Speyer (Kreuz),
      • die Kurpfalz (Raute) und
      • das Herzogtum Württemberg (Hirschstangen).

Gemäß ihrem Anteil am Kreisgebiet erfolgte auch die Zuordnung auf dem Wappenschild (vom Wappenträger aus gesehen von rechts oben nach links unten).

Keine Berücksichtigung im Wappen fanden die ehemaligen Gebiete der Reichsritterschaft und der hessische Anteil am Kondominatsort Kürnbach, der erst 1905 ganz an das Großherzogtum Baden gelangte.

(Literatur: Landkreisordnung für Baden-Württemberg: Handkommentar; Stuttgart/München/Hannover. Herwig John: Wappenbuch des Landkreises Karlsruhe; hg. vom Landkreis Karlsruhe, Karlsruhe 1986, Seite 48–53).