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- Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
- In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen.:
- Hochqualifizierte
- Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- ehemalige Deutsche
- Selbständige
- Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
- Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge