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Führung des Liegenschaftskatasters

gemarkatlas

Das Liegenschaftskataster stellt den einzigen flächendeckenden und aktuellen Nachweis der Flurstücke dar.
Zusammen mit dem Grundbuch dient es der Sicherung des Grundeigentums und des Grundstücksverkehrs.

Das Liegenschaftskataster kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn wesentliche und inhaltliche Änderungen an Flurstücken zeitnah durch Liegenschaftsvermessungen erfasst und die Unterlagen aktualisiert werden.

Die Aktualisierung erfolgt im Sachgebiet Liegenschaftskataster.  
So müssen beim Verkauf von Flurstücksteilen (Flurstückszerlegung), bei Baulandumlegungen und beim Bau von Straßen oder sonstigen Bauvorhaben, neue Flurstücksgrenzen gebildet, in der Örtlichkeit vermessen und auf Antrag gekennzeichnet werden. Auch Änderungen der Nutzungsarten und neu errichtete oder veränderte Gebäude werden aufgemessen (Gebäudeaufnahme).

Alle Vermessungsschriften, die im Zusammenhang mit Liegenschaftsvermessungen von den befugten Stellen gefertigt werden, sind im Sachgebiet Qualitätssicherung daraufhin zu überprüfen, ob sie zur Fortführung des Liegenschaftskatasters geeignet sind (Eignungsprüfung). Dabei ist es unerheblich, ob ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbV) oder die untere Vermessungsbehörde die Vermessungsschriften gefertigt hat. 

Für sämtliche der ca. 400 000 Flurstücke im Landkreis sind in den Dateien des Liegenschaftskatasters Informationen zur Festlegung der Flurstücksgrenzen, Flächengröße, Nutzungsart, Lagebezeichnung, Gebäudebestand u. a. hinterlegt.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten (Servicestelle).