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- Sie besitzen einen für die Dauer des Antragsverfahrens gültigen Aufenthaltstitel im Sinne der ICT-Richtlinie.
- Sie werden in der aufnehmenden Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialist oder Trainee tätig.
- Der unternehmensinterne Transfer dauert länger als 90 Tage.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat nach § 39 AufenthG zugestimmt oder Ihre Tätigkeit ist von der Zustimmungserfordernis befreit und
- Sie können einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ein Abordnungsschreiben vorweisen.