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Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes im Landkreis Karlsruhe

Behörde nimmt Beratungsauftrag wahr

Seit dem 1. November 2017 hat das Landratsamt die gesetzliche Aufgabe, Prostituierte zu beraten. Über den Umfang der Beratung sowie die bisherigen Erfahrungen wurde dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 23. September berichtet.

„Es geht dabei nicht darum, Prostitution zu fördern sondern schwierigen Situationen zu unterstützen und kriminelle Erscheinungsformen zu bekämpfen“, stellte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel voran. Rund 525 Frauen gehen nach Schätzungen der Polizei im Landkreis Karlsruhe dem Prostitutionsgewerbe nach. 144, also etwa ein Drittel, haben sich bislang zum Informations- und Beratungsgespräch angemeldet. Die Landratsamtsmitarbeiterinnen Sonja Langford und Sandra Schaarschmidt berichteten, dass sich vor allem sehr junge und häufig aus Osteuropa stammende Frauen oft schwer zurechtfinden. Sprachschwierigkeiten und Isolation führen leicht zu verstärkten Abhängigkeitsbeziehungen innerhalb des Milieus. Anhand anonymisierter Fälle zeigten sie am Beispiel eines Ausstiegsszenarios auf, wie die Beratung durchgeführt wird, die unabhängig voneinander in zwei Gesprächen im Ordnungsamt und im Gesundheitsamt stattfindet. Wird weitergehender Beratungsbedarf festgestellt wird zu speziellen Stellen und ergänzenden Angebote wie z.B. Schwangerschaftsberatung, Gewaltprävention, Jobcenter oder Krankenkassen vermittelt. Obwohl Anmeldungen zu regelmäßigen Beratungen vorgeschrieben sind, sei aber wenig wahrscheinlich, dass das Landratsamt in einer begleitenden Rolle Akzeptanz findet, zumal mit „dem Amt“ eine negative Assoziation verbunden ist. Umso mehr ergebe sich ein Bedarf für eine niedrigschwellige Begleitung, die durch aufsuchende Arbeit von Fachberatungsstellen geschlossen werden könnte. Im Stadtgebiet Karlsruhe steht für Prostituierte die Beratungsstelle Luis.e des Diakonischen Werkes Karlsruhe zur Verfügung. Kritisiert wurde im Gremium, dass sich das Land aus der Finanzierung dieser Einrichtung zurückgezogen hatte mit der Folge, dass Ende 2018 die bis dahin erfolgreiche Arbeit für den Landkreis eingestellt wurde. Das Gremium forderte deshalb einstimmig das Land auf, die Fachberatung für Prostituierte finanziell so zu fördern, dass sie ihren im Prostituiertenschutzgesetz vorgesehenen Auftrag zur ergänzenden Beratung und Unterstützung nachkommen können. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel wird deshalb im Auftrag des Jugendhilfe-und Sozialausschusses Schreiben sowohl an die Finanzministerin wie den Sozialminister richten, um auf die Situation aufmerksam zu machen und die finanzielle Unterstützung einzufordern.

24.09.2019