Kommunalwald
Kommunale Waldbesitzer können den Betriebsvollzug und auch die Wirtschaftsverwaltung (Beschaffungen und ähnliches) oder Teile davon an das Forstamt übertragen. Derzeit nutzen 23 der 30 Wald besitzenden Städte und Gemeinden des Landkreises den forstlichen Revierdienst durch das Forstamt.
Die Gemeindewälder werden im Rahmen der Gesetzesvorgaben, der Erkenntnisse über eine naturverträgliche Waldwirtschaft und der PEFC-Leitlinien bewirtschaftet. Zusätzlich werden beim Betriebsvollzug die Eigentümerzielsetzungen berücksichtigt, welche im Dialog zwischen Kommune und Forstamt vereinbart wurden.
Für den Verkauf von Laub-und Nadelstammholz aus den Kommunalwäldern des Landkreises wurde eine kommunale Holzverkaufsstelle gegründet.