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Privatwald

Private Waldbesitzer im Landkreis erhalten vom Forstamt kostenfreie Beratung in Fragen, die ihren Wald betreffen. Dies ist ihnen durch das Landeswaldgesetz garantiert. Ansprechpartner sind die örtlich zuständigen Forstrevierleiter. Die Beratung umfasst insbesondere Hinweise zu Begründung, Pflege und Bewirtschaftung des Waldes. Private Waldbesitzer können am Sammelbezug von Pflanzen teilnehmen und im Rahmen der geltenden Richtlinien von Fördermitteln profitieren.

 Weitergehende Serviceleistungen werden im Rahmen der Betreuung angeboten, die auf Antrag des Privatwaldbesitzers fallweise oder dauerhaft erfolgen kann. Betreuungsleistungen wie das Anweisen von Beständen, die Holzaufnahme, das Fertigen von Holzlisten sind kostenpflichtig.