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Forstliches Gutachten

Jagdbehördliche Aufgaben besitzt das Forstamt nur im Staatswald. Als Forstbehörde unterstützt es aber durch die Erstellung des Forstlichen Gutachtens in allen Jagdbezirken mit Waldanteil die Untere Jagdbehörde. Das Forstliche Gutachten beurteilt den Grad und die Entwicklung des Verbisses an der Waldverjüngung durch Rehe und hat Einfluss auf die Festsetzung der Abschusshöhe.