Gewerbeaufsicht
Im Bereich des Immissionsschutzes ist die Gewerbeaufsicht als technische Fachbehörde und als Überwachungsbehörde für den umweltverträglichen Betrieb in den Firmen zuständig. Emissionen und Einwirkungen auf die Umgebung durch Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüche, Erschütterungen, Licht usw. werden bewertet und soweit erforderlich wird auf die Einhaltung vorhandener Grenzwerte hingewirkt.
Im Bereich Abwasser ist die Gewerbeaufsicht für alle technischen Fragen zur industriellen und gewerblichen Abwasserbeseitigung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zuständig. Außerdem ist es fachtechnischer Ansprechpartner für den Umgang mit gewerblichen und industriellen Abfällen, privaten Heizöllageranlagen, der Entsorgung von industriellen und gewerblichen Abfällen und der Behandlung der Abfälle aus der Landwirtschaft in Biogas- und Kompostanlagen
Im Arbeitsschutz ist die Gewerbeaufsicht zusätzlich Vollzugsbehörde. Sie bewertet und überwacht die betrieblichen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, berät und überprüft die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und der Maßnahmen der Arbeitssicherheit, der Arbeitshygiene, der Gefahrstoffumgangs und des Gesundheitsschutzes, schützt Jugendliche vor Überforderung bei der Arbeit, kontrolliert die Einhaltung der Regelungen über Lenk- u. Ruhezeiten des Fahrpersonals, überprüft den sicheren Umgang beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk.