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- Gültig für Klassenfahrten ins EU-Ausland sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum)
- Kann dienen als:
- Befreiung von der Visumspflicht
- für Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten
- wenn sie im Zielland aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumpflichtig sind
- Passersatz
- für Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass oder anerkanntes gültiges Reisedokument besitzen (Beispiel: laufendes Asylverfahren)
- Befreiung von der Visumspflicht
- Genehmigung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde nötig
- Biometrisches Foto nötig für Personen, wenn die Liste als Passersatz ausgestellt werden soll