Naturschutz
Neben dem Schutz von Wasser, Boden und Luft, zählt der Erhalt von Natur und Landschaft zu einem wichtigen Bereich der Umweltverwaltung. Zum Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft wurde das Naturschutzgesetz geschaffen und mit ihm auch Behörden, die sich um die Einhaltung dieser Vorschriften (Rechtsgrundlagen) kümmern.
Für den Landkreis Karlsruhe ist die untere Naturschutzbehörde grundsätzlich für den Vollzug des Naturschutzgesetzes zuständig.
Nach der Ökokontoverordnung ist die untere Naturschutzbehörde Antragsbehörde für geplante Maßnahmen. Eine Übersicht der Ökokonto- bzw. Kompensationsmaßnahmen im Landkreis Karlsruhe finden Sie im Ökokonto- und Kompensationsverzeichnis für den Stadt- / Landkreis Karlsruhe. Außerdem können Sie dort die genehmigten und umgesetzten Maßnahmen einsehen.