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Schülerbeförderung und Werkstattfahrten

Die Aufgabe der Schülerbeförderung umfasst sowohl die Organisation der Schülertouren zu den kreiseigenen Schulen wie auch die Kostenerstattung für alle anderen Schulen im Kreisgebiet in kommunaler und privater Trägerschaft.

Ein weiterer Punkt ist die Abwicklung der freigestellten Fahrten zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.