Allgemeine Reisehinweise
Reisende, die aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Außerdem müssen Sie sich bei Ihrer Ortspolizeibehörde bzw. ihrem Ordnungsamt melden.
Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de zu melden.
Siehe auch: Was ist für Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands zu beachten?
Häufige Fragen und Antworten hierzu finden Sie auf den entsprechenden Websiten des Bundesgesundheitsministeriums
Die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Informationen für Reisende und Pendler der Bundesregierung haben unverändert Gültigkeit.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland warnt das Auswärtige Amt weiterhin. Ausgenommen sind Länder der EU, Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Großbritannien.
Bei unaufschiebbaren Reisen sind die Informationen für Reisende zu beachten.
Wir empfehlen grundsätzlich weiterhin die Einhaltung der wichtigsten Verhaltensregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.