Gibt es Ausnahmen?
Wer wegen wichtigen medizinischen Gründen (Kontraindikation) nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, aus der hervorgehen sollte, für welchen Zeitraum diese Kontraindikation besteht.
Dem Gesundheitsamt sind diese Ausnahmen zu melden.