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Abfallrecht

Die Untere Abfallrechtsbehörde überwacht die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). 

Sie befasst sich in diesem Zusammenhang unter Anderem mit folgenden Themen:

  • Altfahrzeuge
  • Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen
  • Anzeige der Tätigkeit für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  • Asbest
  • Bioabfall
  • Elektroaltgeräte
  • Entsorgungsfachbetriebe
  • Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
  • Gewerbeabfallverordnung
  • Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  • Illegale Abfallbeseitigung (“Wilder Müll“)
  • Klärschlamm
  • Nachweisverfahren
  • Verpackungsverordnung ("Dosenpfand")
  • Verwertung von mineralischen Abfällen (Auffüllungen)

Bei Fragen zur Entsorgung einzelner Abfallarten, Müllabfuhr oder Gewerbemüll, liegt die Zuständigkeit beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe.