Welche Maßnahmen können gefördert werden?
- Vertragsnaturschutz (LPR Teil A) – insbesondere mit Landwirten durch:
- Einschränken der Bewirtschaftungsintensität bis hin zum vollständigen Bewirtschaftungsverzicht.
- Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung, pflegende Bewirtschaftung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen.
- Pflege einer aus der landwirtschaftlichen Nutzung gefallenen Fläche.
- Biotopgestaltung, Artenschutz, Biotop- und Landschaftspflege (LPRTeil B)
- Grunderwerb für Naturschutzzwecke (LPR Teil C)
- Investitionen und Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes und Landschaftspflege (LPR Teil D und E) z.B.
- Maschineninvestitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zum Erhalt der Kulturlandschaft
- Erstellung von Konzeptionen zur Biotopvernetzung oder zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Studien und Konzepte und deren Umsetzung
- Projekte und Aktionen zur Sensibilisierung für den Erhalt des natürlichen Erbes)
- Maßnahmen zur Wolfsprävention (Förderung von wolfssicheren Herdenschutzzäunen oder den Unterhalt von Herdenschutzhunden)