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Welche Maßnahmen können gefördert werden?

  • Vertragsnaturschutz (LPR Teil A) – insbesondere mit Landwirten durch:
    • Einschränken der Bewirtschaftungsintensität bis hin zum vollständigen Bewirtschaftungsverzicht.
    • Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung, pflegende  Bewirtschaftung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen.
    • Pflege einer aus der landwirtschaftlichen Nutzung gefallenen Fläche.
  • Biotopgestaltung, Artenschutz, Biotop- und Landschaftspflege (LPRTeil B)
  • Grunderwerb für Naturschutzzwecke (LPR Teil C)
  • Investitionen und Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes und Landschaftspflege (LPR Teil D und E) z.B.
    • Maschineninvestitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zum Erhalt der Kulturlandschaft
    • Erstellung von Konzeptionen zur Biotopvernetzung oder zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Studien und Konzepte und deren Umsetzung
    • Projekte und Aktionen zur Sensibilisierung für den Erhalt des natürlichen Erbes)
    • Maßnahmen zur Wolfsprävention (Förderung von wolfssicheren Herdenschutzzäunen oder den Unterhalt von Herdenschutzhunden)