Grundvoraussetzung für die Förderung
Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Lage des Grundstückes.
Zuwendungen werden in bestimmten Schutz- und Vorranggebieten oder in Projektgebieten gewährt, z. B.:
- Biosphärengebieten
- Natur-, Landschaftsschutzgebieten
- Natura 2000-Gebieten
- PLENUM-Gebieten
- Gebieten zur Biotopvernetzung und Mindestflur
- Projektgebiete für den Artenschutz