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Grundvoraussetzung für die Förderung

Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Lage des Grundstückes.

Zuwendungen werden in bestimmten Schutz- und Vorranggebieten oder in Projektgebieten gewährt, z. B.:

  • Biosphärengebieten
  • Natur-, Landschaftsschutzgebieten
  • Natura 2000-Gebieten
  • PLENUM-Gebieten
  • Gebieten zur Biotopvernetzung und Mindestflur
  • Projektgebiete für den Artenschutz