Art und Höhe der Förderung
- Zuwendung auf Vertragsbasis mit fünfjähriger Laufzeit nach Ausgleichssätzen für Einkommenseinbußen bzw. anfallende Kosten
- Projektförderung mit Zuschüssen bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten für Landwirte, und 70 bis max. 100% der zuwendungsfähigen Kosten bei Kommunen, Vereinen/Verbänden
- Bei Grunderwerb bis zu 100% der förderfähigen Kosten
- Entschädigungen für Aufwendungen