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Art und Höhe der Förderung

  • Zuwendung auf Vertragsbasis mit fünfjähriger Laufzeit nach Ausgleichssätzen für Einkommenseinbußen bzw. anfallende Kosten
  • Projektförderung mit Zuschüssen bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten für Landwirte, und 70 bis max. 100% der zuwendungsfähigen Kosten bei Kommunen, Vereinen/Verbänden
  • Bei Grunderwerb bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Entschädigungen für Aufwendungen