Wo und bis wann ist der Antrag auf Förderung zu stellen?
Anträge können bis spätestens 15. November eines Jahres (für das Folgejahr), beim Landratsamt Karlsruhe - Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz – eingereicht werden. Der Antrag muss vollständig, im Original unterschrieben und in doppelter Fertigung vorgelegt werden. Ebenso ist die Antragsfrist zu beachten, da verspätet eingegangene Anträge in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden können.
Bei jedem Antrag ist das Mantelformular auszufüllen.
Zusätzlich ist je nach geplanter Maßnahme eines der Teil-Formulare auszufüllen ("Vertragsnaturschutz", "Biotop- und Landschaftspflege, Artenschutz", "Naturschutzwichtiger Grunderwerb durch Dritte" oder "Investition oder Dienstleistung im überwiegend öffentlichen Interesse").