Wirtschaftsförderung
Noch bis zum 31.03.2023 können prüfende Dritte sämtliche Endabrechnungen der Neustarthilfen einreichen.
Für die Programme "Überbrückungshilfe 1 bis 4" sowie für die "November- und Dezemberhilfe" ist die Schlussabrechnung bis zum 30.06.2023 einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite “Corona-Hilfen der Bundesregierung“.