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Wirtschaftsförderung

Noch bis zum 31.03.2023 können prüfende Dritte sämtliche Endabrechnungen der Neustarthilfen einreichen.

Für die Programme "Überbrückungshilfe 1 bis 4" sowie für die "November- und Dezemberhilfe" ist die Schlussabrechnung bis zum 30.06.2023 einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite “Corona-Hilfen der Bundesregierung“.