Im Landkreis Karlsruhe gibt es 35 JugendbegegnungsstättenJugendhilfe- und Sozialausschuss legt Wert auf einheitliche Qualitätsstandards und begrüßt koordinierende Funktion des Jugendamtes Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Jugendbegegnungsstätten ist neben der mobilen Jugendarbeit, der Jugendarbeit in Verbänden und der Schulsozialarbeit ein elementares Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Erste selbstverwaltete Jugendzentren wurden in den 1960er Jahren gegründet. Seit Ende der 1970er wurde zunehmend hauptamtliches Personal eingesetzt und im Jahr 1983 übertrug der Kreistag die Zuständigkeit an die Kommunen, wobei er gleichzeitig eine Jugendreferentenstelle im Landratsamt einrichtete. Seit 2017 ist auch die Finanzierung in den Händen der Kommunen. Heute gibt es in 25 Städten und Gemeinden im Landkreis 35 solcher Begegnungsstätten, 16 davon in kommunaler und 19 in freier Trägerschaft. Sie sind Orte der Bildung, Beteiligung, Demokratieförderung, der Inklusion und Integration. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre können sich dort ohne jegliche Zugangsvoraussetzung einbringen, wertvolle Erfahrungen im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentwicklung sammeln und Schlüsselqualifikationen in einer durch Spaß und Freude geprägten Atmosphäre erwerben. Damit ist die Offene Kinder- und Jugendarbeit unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden geworden. Um die Qualität der Arbeit zu gewährleisten, hat die Kreisverwaltung Standards erarbeitet, die im Jugendhilfe- und Sozialausschuss in seiner jüngsten Sitzung am 21. September beraten wurden. Sie reichen von den Öffnungszeiten über die Bemessung und Qualifikation des Personals bis hin zur räumlichen Ausstattung. Sie werden entsprechend der gesellschaftlichen Veränderungen ständig angepasst und weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen. Das Jugendamt bietet den Städten und Gemeinden fachliche Beratung und legt ein Augenmerk auf Austausch und Vernetzung. Die Kooperation mit Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes ermöglichen es der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen anzubieten oder zu vermitteln. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss legte Wert auf einheitliche Qualitätsstandards und begrüßte, dass das Jugendamt weiterhin eine koordinierende Funktion einnimmt. |
22.09.2020 |