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A: Was sind die Voraussetzungen, damit sie Leistungen erhalten können?

A: Was sind die Voraussetzungen, damit sie Leistungen erhalten können?

  • Sie sind Ausländer, halten sich im Bundesgebiet auf und erfüllen eine der folgenden Voraussetzungen
  • Sie sind im Besitz einer Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren)
  • Sie sind in Besitz einer Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Sie haben aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 (1), § 24, § 25 (IV) Satz1 oder § 25 (5) AufenthG
  • Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig
  • Sie haben einen Folgeantrag nach § 71 Asylgesetz oder einen Zweitantrag nach § 71a Asylgesetz gestellt.

Die wirtschaftliche Notlage muss bei der zuständigen Stelle bekannt und mittels Angaben und Nachweisen glaubhaft gemacht werden. Dazu können Sie den von uns zur Verfügung gestellten Antragsvordruck nutzen oder formlos Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erklären. Zudem müssen Sie verfügbares Einkommen und Vermögen oberhalb des gesetzlichen Freibetrages aufbrauchen, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können.

Rechtliche Grundlagen finden Sie im Asylbewerberleistungsgesetz (§§ 1 und 7), im Aufenthaltsgesetz und im Asylgesetz