Informationen und Formulare für Ärzte
Hinweis des Gesundheitsamtes:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Verdachtsfälle, die getestet werden, sollten am Besten über unser Portal online eingepflegt werden.
Dies erfordert bei der ersten Meldung eine einmalige Registrierung und dann bei jeder Meldung die Eingabe der erforderlichen Daten über das Portal statt des bisherigen Ausfüllens des Fax-Fragebogens.
1. Anmeldung im Portal des Gesundheitsamts:
2. Meldeformular bei Verdacht, klinischer Diagnose und Tod:
Bitte unbedingt die Anschrift , den Namen und ggf. den Praxisstempel der meldenden Ärztin/ des meldenden Arztes angeben
Und, wenn bekannt, die Telefonnummer und die Mailadresse der betroffenen Person
Corona Meldeformular nach §6 IfSG
Corona Meldeformular zur Hospitalisierung nach §6 IfSG
Faxnummer: 0721 936 82998
E-Mail: infektionsschutz@landratsamt-karlsruhe.de
3. Meldeformular bei Impfkomplikationen:
Schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten. Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.
Meldeformular: Verdacht einer Impfkomplikation nach Idem Infektionsschutzgesetz
Nebenwirkungsmeldung durch betroffene Personen: Seit dem 02.10.2012 ist die Online-Meldung von Nebenwirkungen durch betroffene Personen und deren Angehörige möglich.
4. Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung:
5. Antigentests:
Die Tests sind über Apotheken, den Großhandel oder direkt vom Hersteller zu beziehen. Welche PoC-Antigen-Tests zugelassen sind, veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Hinweis: Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Rettungsdienste müssen vor der eigenverantwortlichen Beschaffung und Nutzung keinen Antrag an das Ministerium für Soziales und Integration stellen.
Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen oder positiven Antigentests
6. Informationen der Ärztekammer:
Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die E-Mail Adresse der Ärzteschaft Karlsruhe geändert hat: aerzteschaft-karlsruhe@baek-nb.de
7. Informationen zu Long Covid:
AWMF S1 Leitlinie für Fachpersonal (Stand Juli 2021):
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/020-027l_S1_Post_COVID_Long_COVID_2021-07.pdf