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Soziales Entschädigungsrecht

Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) regelt die Versorgung bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Anlasses oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat.

Im Rahmen dieses Aufgabenbereiches erbringen wir Leistungen

  • nach dem Bundesversorgungsgesetz an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern),
  • nach dem Opferentschädigungsgesetz für Opfer von Gewalttaten, die durch die Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene,
  • nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, die durch eine Impfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene,
  • nach dem Häftlingshilfegesetz für ehemalige politische Häftlinge, die durch die Haft eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene,
  • nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (SED-Unrechtsbereinigungsgesetze) für Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR, die durch die Strafverfolgungsmaßnahmen oder Verwaltungsentscheidungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene,
  • nach dem Zivildienstgesetz für Zivildienstleistende, die während des Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene.

Die Leistungen des SER dienen dazu, die Gesundheit der betroffenen Personen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen sowie die aufgrund der schädigenden Ereignisse entstandenen Schäden durch eine angemessene wirtschaftliche Versorgung der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen zu entschädigen.

Die Gemeinsame Dienststelle SER beim Landratsamt Karlsruhe betreut neben dem Landkreis Karlsruhe auch die Stadt Karlsruhe, den Landkreis Enzkreis und die Stadt Pforzheim.