Schwerbehindertenrecht
Im Rahmen des Schwerbehindertenrechts werden Feststellungen über das Vorliegen einer Schwerbehinderung getroffen und entsprechende Ausweise ausgestellt. Darüber hinaus prüfen wir die Voraussetzungen über Nachteilsausgleiche, wie frei Fahren im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch für Begleitpersonen, Parkerleichterung, Steuerfreibeträge und Rundfunkgebührenbefreiung.
Die Versorgungsverwaltung beim Landratsamt Karlsruhe betreut neben dem Landkreis Karlsruhe auch die Stadt Karlsruhe.