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3. Radwege an Kreisstraßen

Zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen, die sich aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises sowie aus übergeordneten Radverkehrsplanungen (z. B.: Nationaler Radverkehrsplan, RadSTRATEGIE BW) an den Kreisstraßen ergeben, wurde im Amt für Straßen die Stelle der Radverkehrskoordination geschaffen. Die Stelle wird im Rahmen der Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Stadt- und Landkreisen durch das Land Baden-Württemberg gefördert.

Zu den Aufgaben der Koordination Radverkehr gehören die Planung und der Entwurf von Radwegen und Querungshilfen, sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen in Absprache mit den betroffenen Gemeinden.