Brandschutzbeauftragter
- Wahrnehmung der Aufgabe nach dem Arbeitsschutzgesetz für alle Einrichtungen des Landkreises (mit Ausnahme des Abfallwirtschaftsbetriebs)
- Durchführung von Brandschutzbegehungen und -übungen
- Erstellung von Brandschutzordnungen und Evakuierungsplänen
- Brandschutzschulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises