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Brandschutzbeauftragter

  • Wahrnehmung der Aufgabe nach dem Arbeitsschutzgesetz für alle Einrichtungen des Landkreises (mit Ausnahme des Abfallwirtschaftsbetriebs)
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen und -übungen
  • Erstellung von Brandschutzordnungen und Evakuierungsplänen
  • Brandschutzschulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises