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Immissionsschutz


Das Landratsamt Karlsruhe ist als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen.

Zweck dieser Vorschriften ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.

Im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes kümmern wir uns, in Zusammenarbeit mit den technischen Fachstellen, im Wesentlichen um die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Verwaltungs- und Rechtsverfahren:

  • Durchführung immissionsschutzrechtlicher Anzeige- und Genehmigungsverfahren
  • Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Anlassbezogene Überprüfungen und der Erlass von Anordnungen gegenüber genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Zusammenhang mit der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen (insbesondere Lärm, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Gerüche)
  • Erlaubnisverfahren nach § 18 Betriebssicherheitsverordnung
  • Bearbeitung von immissionsschutzbezogenen Umweltmeldungen und Beschwerden

Die von uns veröffentlichten Verfahrenshandbücher finden Sie auf der Internetseite unter: Anträge / Formulare / Informationsblätter - Immissionsschutz