Immissionsschutz
Das Landratsamt Karlsruhe ist als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen.
Zweck dieser Vorschriften ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes kümmern wir uns, in Zusammenarbeit mit den technischen Fachstellen, im Wesentlichen um die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Verwaltungs- und Rechtsverfahren:
- Durchführung immissionsschutzrechtlicher Anzeige- und Genehmigungsverfahren
- Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Anlassbezogene Überprüfungen und der Erlass von Anordnungen gegenüber genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Zusammenhang mit der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen (insbesondere Lärm, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Gerüche)
- Erlaubnisverfahren nach § 18 Betriebssicherheitsverordnung
- Bearbeitung von immissionsschutzbezogenen Umweltmeldungen und Beschwerden
Die von uns veröffentlichten Verfahrenshandbücher finden Sie auf der Internetseite unter: Anträge / Formulare / Informationsblätter - Immissionsschutz