Sprungziele
Seiteninhalt

Informationen für Geimpfte und Genesene

Genesenennachweis/Infektionsnachweis

Ein PCR-Befund reicht in der Regel als Genesenennachweis aus. Anzufordern ist dieser über Hausarztpraxis/Labor oder als digitaler Nachweis über Arztpraxen oder Apotheken.

Genesenennachweise werden in Baden-Württemberg in Apotheken oder Arztpraxen ausgestellt. Auf dem Portal „Mein Apothekenmanager“ finden Sie Apotheken in Ihrer Umgebung, die Genesenennachweise ausstellen.

Nach Vorlage des positiven PCR-Tests und amtlichen Lichtbildausweises wird ein digitaler Nachweis (QR-Code) erstellt.

Digitalisierung der Impfnachweise

Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und bei Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis.