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8. Raum für den Radverkehr

Neben separaten Radwegen bzw. Geh- und Radwegen gibt es Markierungslösungen, die dem Radverkehr Platz und Präsenz im Straßenraum schaffen. Die Entscheidung für oder gegen eine Lösung hängt unter anderem von der verfügbaren Fahrbahnbreite ab, aber auch von anderen Faktoren. Hier die wichtigsten Informationen.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen sind mit einem breiten, durchgehenden Strich markiert. Der Radfahrstreifen ist ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten, und darf durch Kfz lediglich zum Ein- und Ausparken sowie zum Abbiegen überfahren werden. Dabei hat der geradeaus fahrende Radverkehr Vorfahrt vor dem querenden KFZ-Verkehr.

Schutzstreifen

Schutzstreifen sind ein markierter Teil der Fahrbahn und durch eine gestrichelte Markierung gekennzeichnet. Kfz dürfen diesen nur ausnahmsweise überfahren, z. B. bei Gegenverkehr,wenn kein Radfahrender dadurch behindert wird. Unabhängig davon gilt auch hier ein Mindestüberholabstand von 1,50 m innerorts.

Piktogrammketten

Die sogenannten Piktogrammketten sollen sowohl den Radfahrenden als auch den Autofahrenden vermitteln, dass der Radverkehr auf der Straße ausdrücklich erwünscht und gleichberechtigt ist.