Schutzstreifen "Sehen und gesehen werden"
Sie erhalten Informationen zum Thema "Schutzstreifen" in komprimierter Form über den Flyer "Sehen und gesehen werden".
Wie sieht ein Schutzstreifen aus?
Der Schutzstreifen, umgangssprachlich auch als Fahrradschutzstreifen, Radschutzstreifen, Angebotsstreifen oder Velostreifen bekannt, ist ein Bereich der Fahrbahn, der durch eine gestrichelte Leitlinie und Fahrradpiktogramme für den Radverkehr abgegrenzt wird.
Wie breit sind Schutzstreifen?
Schutzstreifen müssen mindestens 1,25 Meter breit sein. Die Regelbreite beträgt 1,50 Meter. Wichtig für die Sicherheit ist, dass zwischen Schutzstreifen und Parkstreifen ein Sicherheitsraum, zum Beispiel durch einen markierten sogenannten „Sicherheitstrennstreifen“, vorgesehen wird. Dieser beugt Gefahren durch unachtsam und plötzlich geöffnete Fahrzeugtüren vor.
Welchen Vorteil bieten Schutzstreifen?
Ein Schutzstreifen verbessert die Sichtbarkeit und somit die Sicherheit des Radverkehrs auf Fahrbahnen, da er ihm einen eigenen Raum auf der Fahrbahn und somit im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs zuweist. Autofahrer sind auf Straßen mit Schutzstreifen langsamer unterwegs, das zeigt das Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) zum Einsatz von Schutzstreifen bei schmalen Kernfahrbahnen. Radfahrer können andererseits auf den Schutzstreifen zügiger als auf Geh- und Radwegen fahren, ohne Fußgänger zu gefährden.
Werden Schutzstreifen nur angelegt, um Geld zu sparen?
Nein. Deren Einrichtung ist zwar günstiger als der Bau von Radwegen. Doch Experten bewerten die Verkehrssicherheit von Schutzstreifen höher als die von Radwegen, die gemeinsam mit dem Fußverkehr geführt werden. Die Schutzstreifen ermöglichen Kommunen, Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen, den Radverkehr sicherer zu führen und durchgängig auf unseren Straßen zu etablieren. Damit wird das Radfahren nachhaltig gefördert.
Kinder
Müssen Kinder jetzt auch auf der Straße fahren?
Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg radeln. Sie erlaubt älteren Kindern bis zum 10. Lebensjahr, wahlweise das Radfahren auf Gehwegen, Radwegen, Fahrbahnen oder gegebenenfalls Schutzstreifen. Kinder ab dem 11. Lebensjahr müssen den Schutzstreifen oder eine andere Führung des Radverkehrs benutzen - wie Erwachsene.
Kinder ab dem elften Lebensjahr auf der Straße – ist das nicht viel zu gefährlich?
Nein, denn Schutzstreifen machen jenen Teil der Fahrbahn sichtbar, der für Radfahrerinnen und Radfahrer vorgesehen ist. Radeln auf der Fahrbahn im fließenden Verkehr ist sicherer als auf den schmalen Rad- oder Gehwegen mit einer Vielzahl von Hindernissen und Gefahrenquellen. Untersuchungen zeigen, dass sich 90 % der Unfälle im Radverkehr im Seitenbereich ereignen, also auf Rad- oder Gehwegen.
Autofahrer
Dürfen Autofahrer auf Schutzstreifen fahren?
Grundsätzlich nicht, denn der Schutzstreifen ist für den Radverkehr reserviert. Nur ausnahmsweise dürfen Kraftfahrzeuge dort bei Bedarf fahren, z.B. bei Gegenverkehr. Auch größere Fahrzeuge dürfen den Schutzstreifen nur im Bedarfsfall mitbenutzen.
Dürfen Autofahrer auf Schutzstreifen parken?
Nein. Das Parken ist auf Schutzstreifen verboten und behindert den Verkehrsfluss der Radfahrer. Halten bis zu 3 Minuten ist dagegen erlaubt. Bitte beachten: Wer sein Auto verlässt, der parkt und riskiert so ein Bußgeld.
Sicherheit
Mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren ist doch viel gefährlicher als auf dem Geh- oder Radweg?
Nein, Radfahren auf der Fahrbahn ist sicherer und laut Straßenverkehrsordnung der Regelfall. Untersuchungen zeigen, dass an Kreuzungen mit separaten Radwegen sowie Geh- und Radwegen dreimal mehr Radfahrer verunglücken als an solchen mit Radfahrern auf der Fahrbahn. Das liegt daran, dass Radfahrer auf der Fahrbahn besser gesehen und wahrgenommen werden. Außerdem gibt es auf der Fahrbahn weniger Konflikte mit einfahrenden Autos, Fußgängern oder anderen Hindernissen wie z.B. Mülltonnen, Plakatträgern, Verkehrszeichen oder Laternenmasten.
Auch im Nationalen Radverkehrsplan des Bundesverkehrsministeriums wird auf der dritten Seite darauf hingewiesen, dass Straßen mit Schutzstreifen entgegen vielfacher Vermutung eine geringere Unfallrate aufweisen. Als Ursache vermutet man die bessere Sichtbarkeit des Radverkehrs für Autofahrerinnen und –fahrer.
Verkehr Allgemein
Jetzt weiß ja keiner mehr, was er darf und was nicht. Welche Regeln gelten denn auf Straßenabschnitten mit Schutzstreifen?
Autofahrer:
Grundsätzlich dürfen Autofahrer den Schutzstreifen nicht überfahren. Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. zwei breite Fahrzeuge aneinander vorbei müssen, ist ein vorrübergehendes Überfahren erlaubt – solange der Radverkehr dabei nicht behindert wird. Autos müssen hinter dem voraus Radelnden bleiben, bis ein gefahrloses Überholen möglich ist.
- Autos dürfen nicht auf Schutzstreifen parken – Halten bis zu einer Dauer von drei Minuten ist jedoch erlaubt.
Radfahrer:
- Wenn sich vor einer roten Ampel eine Autoschlange bildet, können und dürfen Radfahrer auf dem Schutzstreifen bis zur Ampel daran vorbeifahren.
- Radfahrer müssen den Schutzstreifen nutzen – nur bei Bedarf dürfen sie den Schutzstreifen verlassen und auch nur, wenn sie den Kfz-Verkehr nicht behindern.
- Es gilt das Rechtsfahrgebot – Radler müssen, wie alle anderen auch, immer auf der rechten Straßenseite fahren.
Langsame Radfahrer blockieren doch den Verkehr, wenn sie auf der Straße fahren.
Nein, da Radfahrer auf dem Schutzstreifen fahren, kann der Verkehr flüssiger fließen als ohne Schutzstreifen, denn Rad- und Autofahrer haben nun ihren eigenen Bereich auf der Fahrbahn. Der Grundsatz lautet: Radfahrer gehören auf die Fahrbahn und nicht in den Seitenraum.