Glücksspiel - Kooperation mit Ordnungsämtern
Um eine nachhaltige Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen in Spielhallen zu erreichen, wurde mit den Ordnungsämtern der Landkreiskommunen abgestimmt, mit gemeinsamen Spielhallenkontrollen zusammen mit Fachleuten der Suchthilfe die Effizienz der Kontrollen und damit den Spielerschutz zu erhöhen. Dieses Vorhaben scheiterte leider an einem eingeschränkten Betretungsrecht der Suchthilfeträger. Zudem wurde deutlich, dass die Ordnungsämter mangelnden Spielraum haben, wirksame Geldstrafen für die Nichteinhaltung von Gesetzesregelungen zu erheben.
Um trotzdem in diesem Bereich präventiv tätig werden zu können, werden von den Suchthilfeträgern Schulungen für die Ordnungsämter angeboten, um ein tieferes Verständnis für das Nichteinhalten von Regelungen in Spielhallen zu erhalten und damit im Sinne des Jugendschutzes wirkungsvoller agieren zu können. Außerdem wirken wir in der „AG Gaststätten“, um auch bessere Spielerschutzbedingungen in Gaststätten zu unterstützen.