Sprungziele
Seiteninhalt

3. Wer kann den Sprachmittlerdienst nutzen?

Der Sprachmittlerdienst richtet sich primär an Institutionen und soziale Einrichtungen. Eine Nutzung des Sprachmittlerdienstes für Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen sowie Rechtsanwälte ist nicht vorgesehen. Zur Nutzung des Sprachmittlerdienstes müssen Sie sich zunächst akkreditieren lassen. Dafür füllen Sie bitte das Formular „Aufnahmebogen Akkreditierung Institution“ aus und nehmen Kontakt mit der zuständigen zentralen Ansprechstelle auf. Anschließend können Sie Anfragen für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler direkt über die Anfragemaske oder per Telefon/Mail an uns senden. Die Institutionen sind selbst für die Kostenübernahme der Sprachmittlerin / des Sprachmittlers zuständig.