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1. Was ist eine Sprachmittlerin / ein Sprachmittler?

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind ein neutrales Medium und ermöglichen Verständigung, die aufgrund sprachlicher Hürden sonst nicht möglich wäre. Sie unterliegen der Schweigepflicht und erhalten vor ihrem ersten Einsatz eine Schulung. Durch ihre Tätigkeit ermöglichen sie den Zugang zu Institutionen und Beratungsangeboten sowie die Teilhabe für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von deren Deutschkenntnissen. Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler übersetzen ausschließlich mündlich und sind in der Regel nicht vereidigt. Für schriftliche Übersetzungen können Sie auf folgendem Link eine Liste der vereidigten Übersetzer in Ihrer Nähe finden:

www.justiz-dolmetscher.de

Interesse?

Potenzielle Sprachmittlerinnen und Sprachmittler und Interessierte können sich jederzeit an uns wenden, um mehr über die Aufnahme in den Sprachmittlerdienst zu erfahren. Voraussetzung ist, dass Sie neben der deutschen Sprache eine weitere Sprache fließend sprechen. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie uns gerne vorab den Kompetenzbogen zusenden oder Sie kontaktieren uns direkt. Anschließend vereinbaren wir einen Termin zum Kennenlernen und für weitere Informationen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Engagement.