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4. Vermittlung und Aufwandsentschädigung

Die Vermittlung eines Sprachmittlereinsatzes ist nur über die zentralen Ansprechstellen des Landratsamtes Karlsruhe und den Caritasverband Ettlingen möglich. Die Sprachmittler werden für ihre Tätigkeit direkt von der jeweiligen Auftraggeberin / dem jeweiligen Auftraggeber in bar oder per Überweisung entschädigt. Die Pauschale liegt bei 20€ pro Einsatz, ein Einsatz soll maximal 90 Minuten dauern.