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Abrechnung

Die Unterkunftsleitung der Unterkunft, in der die Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht sind muss vor Beginn der Tätigkeit informiert werden. Es sollen Art und Umfang der Tätigkeit, Ort der Arbeitsaufnahme und diezuständige Ansprechpartnerin / der zuständige Ansprechpartner mitgeteilt werden. Die Unterkunftsleitung klärt dann die Zulässigkeit der Beschäftigung (Prüfung der Zusätzlichkeit) mit dem zuständigen Leistungssachgebiet ab.

Die Arbeitszeit darf 30 Stunden pro Woche und 100 Stunden pro Monat nicht überschreiten. Die Aufwandsentschädigung beträgt 0,80 Euro je Stunde und wird von der Institution übernommen, die die Arbeitsgelegenheit bereitstellt. Die Bezahlung erfolgt direkt an den Arbeitsfähigen.

Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Asylbewerberinnen und Asylbewerber muss dokumentiert werden. Hierfür sollte der Musterabrechnungsbogen verwendet werden. Dieser Abrechnungsbogen muss dann innerhalb von drei Wochen nach Monatsende an das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Integration, geschickt werden.