Versicherungsschutz
Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten im Rahmen ihrer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Krankenhilfe.
Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber haben in der Regel keine private Haftpflichtversicherung.
Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die bei einer Kommune gemeinnützig arbeiten, sind über deren Unfallversicherung bei der Unfallkasse Baden-Württemberg automatisch unfallversichert (ohne Verletztengeld).
Bei einer gemeinnützigen Arbeit bei einem gemeinnützigen Verein sind gemeinnützig beschäftigte Asylbewerberinnen und Asylbewerber automatisch über die zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft unfallversichert (ohne Verletztengeld). Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen nicht extra gemeldet werden, es fallen keine zusätzlichen Beiträge an. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verein bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Ludwigsburg angemeldet ist. Bei der Anmeldung fallen dann keine Beträge an, wenn der Verein keine sonstigen Beschäftigungsverhältnisse hat.
Ist eine Prüfung der Gesundheit bzw. ein Gesundheitszeugnis erforderlich, muss dieses extra angefordert werden, wobei die Kostenübernahme der notwendigen Bescheinigung vor deren Ausstellung mit der zuständigen Behörde (Landratsamt/Gemeinschaftsunterkunft) zu klären ist.