Ankommen
Weiterreise oder Ankommen in den Kommunen des Landkreises
Viele wichtige Aspekte wie Erhalt von Leistungen und einer Aufenthaltserlaubnis hängen davon ab, in welcher Kommune ukrainische Kriegsvertriebene ihren langfristigen Aufenthalt planen. Deswegen sollen die Behörden sofort nach der Ankunft darüber informiert werden, ob eine Weiterreise oder das Verbleiben in der Kommune geplant ist.
Start in den Kommunen
Ist die Kommune zum Verbleib gewählt – ist die behördliche Registrierung von zentraler Bedeutung! Unabhängig von der Unterbringungsart (privat oder in einer kommunalen Unterbringung) müssen alle ukrainische Kriegsvertriebene bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden eingetragen werden. Ohne diese Registrierung sind keine weiteren Schritte möglich.
Empfohlener Ablauf:
- Registrierung bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden
- Wenn Bedürftigkeit besteht: Antragstellung auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (siehe unten „Soziale Leistungen“). Dies darf im Falle von ukrainischen Kriegsvertriebenen ausnahmsweise vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 erfolgen.
- Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 wird nach der Registrierung bei den Einwohnermeldeämtern (Informationen dazu finden Sie oben unter „Ankommen“) bei den Ausländerbehörden (ABH) der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gestellt. Sollte eine Gemeinde über keine eigene ABH verfügen, wenden Sie sich bitte an die ABH des Landratsamtes (Email: auslaenderrecht@landratsamt-karlsruhe.de , Behördennummer 115). Weitere mehrsprachige Informationen zu ABHs.
Wichtige Ansprechpartner/-innen bei Fragen sind dabei die jeweils zuständigen Integrationsbeauftragten und Integrationsmanager/-innen der Städte und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe.
Wichtig:
Es ist darauf zu achten, verlässliche Kontaktdaten im Rahmen der Registrierung anzugeben. Eine Erreichbarkeit der Kriegsvertriebenen ist wichtig. Bei eventuell notwendigen Rückfragen werden sich die zuständigen Behörden mit den ukrainischen Kriegsvertriebenen und ggf. Helfer/-innen in Verbindung setzen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist in einer gesonderten Meldung darauf hin, dass das Gerücht kursiert, eine Ankunft und Registrierung sei ausschließlich in Berlin möglich. Dies ist eine Fehlinformation. Korrekt ist, dass sich ukrainische Kriegsvertriebene in allen deutschen Städten registrieren können und Hilfe erhalten.