Vereinfachter Antrag AsylbLG (ukrainisch) 2.0
Wichtig:
Bitte geben Sie nicht die ukrainische Meldeadresse an, sondern die Adresse unter der Sie momentan im Landkreis Karlsruhe erreichbar sind.
Vereinfachter Antrag AsylbLG (ukrainisch) 2.0
Betrifft die Antragstellung von sozialen Leistungen bis 31.05.2022.
Ab dem 1. Juni 2022 haben Kriegsvertriebene aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Damit wechselt die Zuständigkeit im Leistungsbezug vom Landratsamt Karlsruhe zum Jobcenter des Landkreises Karlsruhe.
Vertriebene aus der Ukraine - auch wenn diese privat untergebracht worden sind - haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), also z.B. auf Essen, Kleidung, einen Zuschuss zur Monatsmiete oder auf Übernahme der gesamten Monatsmiete. Das gilt jedoch nur, wenn die Personen die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können.
Wichtig: vor Abschluss eines Mietvertrages, muss Rücksprache mit den Mitarbeiter/-innen der Abteilung Leistungsgewährung gehalten werden, um die Angemessenheit der Miethöhe zu prüfen.
Um die Antragstellung zu vereinfachen, wurde der Antrag gekürzt und auch auf Deutsch und Ukrainisch verfasst. Die Anträge sind auf der jeweiligen Kommune hinterlegt, über das Amt für Integration und hier zum Download erhältlich.
Voraussetzung für die Antragstellung ist neben der Bedürftigkeit, die Registrierung beim Einwohnermeldeamt in einer Stadt oder Gemeinde (Kopie der Meldebescheinigung) sowie ein Ausweisdokument (Kopie des Reisepasses). Leistungen nach dem AsylbLG können bereits vor dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Antragstellung erfolgt an das Landratsamt Karlsruhe auf dem Postweg:
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Integration
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Wichtig:
Bitte geben Sie nicht die ukrainische Meldeadresse an, sondern die Adresse unter der Sie momentan im Landkreis Karlsruhe erreichbar sind.
Vereinfachter Antrag AsylbLG (ukrainisch) 2.0
In akuten Notlagen können Antragsteller/-innen, deren Anträge bereits gestellt, jedoch noch nicht bearbeitet wurden und daher keine Auszahlung erfolgt ist, einen Hinweis auf die bestehende Notlage an integrationsamt.leistung@landratsamt-karlsruhe.de senden. Die Abteilung Leistungsgewährung bearbeitet dann den Fall priorisiert und lädt die Antragsteller/-innen zeitnah zur Auszahlung ein.
Es finden folgende Sprechstunden der Abteilung Leistungsgewährung des Landratsamtes zur Aufnahme ins AsylbLG und Auszahlungen in ausgewählten Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Karlsruhe statt:
Zur Vorsprache in der Sprechstunde in der Kriegsstraße 100 in Karlsruhe wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Die Sprechzeiten sind: Montag, jeweils 9 – 12 Uhr, und Donnerstag, jeweils 13 – 16 Uhr.
In diese Sprechstunden sind auch ukrainische Vertriebene eingeladen, die nicht in den Liegenschaften des Landkreises oder kommunal organisiert, sondern privat untergebracht sind. Um Zeit und Ort der passenden Sprechstunde zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt über die E-Mail-Adresse auf. Folgende Unterlagen sollen zur Sprechstunde zwingend mitgebracht werden:
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe