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Unterbringung

Eine Unterbringung ukrainischer Geflüchteter in privatem Wohnraum ist gewünscht. Falls kein privater Wohnraum zur Unterbringung zur Verfügung steht, muss die Stadt oder Gemeinde, in der ukrainische Kriegsvertriebene angekommen sind, kontaktiert werden. Hier werden kommunale Unterbringungsmöglichkeiten koordiniert.

Privatpersonen können landkreisweit Wohnungsangebote über die Homepage des Landratsamtes mittels ausgefülltem Formular anbieten. Die Angebote werden geographisch zugeordnet und landen automatisch bei der dafür zuständigen Kommune.

Sollten Sie ukrainischen Geflüchtete in Ihrem Privathaushalt eine erste Notunterkunft angeboten haben und suchen nun eine längerfristige Lösung, wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen an Ihre Kommune. Die jeweils zuständigen Integrationsbeauftragten Ihrer Stadt oder Gemeinde werden Sie hierbei gerne unterstützen.