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Schulbesuch in Regelklassen und Vorbereitungsklassen

Allgemein

Geflüchtete ukrainische Schulkinder haben ein sofortiges Recht auf Bildung, auch wenn eine Schulpflicht erst nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland in Kraft tritt. Zuständig für die Schüleraufnahme und Unterstützung der Eltern im Primarbereich ist die Grundschule im Schulbezirk. Im Sekundarbereich liegt die Zuständigkeit bei einer nahegelegenen Schule oder der Schule, die als erstes von einer Familie aufgesucht wird. Gemeinsam mit den Eltern entscheiden die Schulleitungen, ob eine Aufnahme an der Schule in einer Regelklasse/Vorbereitungsklasse (VKL) oder an einer anderen Schule mit Vorbereitungsklasse erfolgt. Die als erste zuständige Schule nimmt in diesem Fall selbst Kontakt zur Schulleitung einer Schule mit VKL-Primarbereich auf und erfragt die Möglichkeit einer Aufnahme. Im Sekundarbereich sind hierfür die Regio-Geschäftsführenden-Schulleitungen VKL zuständig. Weitere Informationen zur Vorgehensweise, Ansprechpartner/-innen und vorhandenen Vorbereitungsklassen finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe.

In der Integreat App finden sie weitere mehrsprachige Informationen zum deutschen Bildungssystem.

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