Corona Tests und Impfung, Masernschutz
Ukrainische Kriegsvertriebene haben Anspruch auf kostenlose Corona-Bürgertests. Außerdem besteht ein Anspruch auf Corona-Schutzimpfung in einem Impfzentrum oder einer Arztpraxis, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Ärztliche Informationen zu Corona-Schutzimpfung:
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Zusammen gegen Corona auf Russisch
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Robert Koch Institut: mehrsprachige Impfkalender und Impfaufklärungen
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Infektionsschutz.de: Materialien zum Download auf Ukrainisch
Eine Masernschutzimpfung ist notwendig, wenn Menschen in einer kommunalen Unterbringung wohnen. Dies wird durch das Masernschutzgesetz festgelegt. Aufklärungsinformationen zur MMR-Impfung in verschiedenen Sprachen.
Wichtig:
Die Masernimpfung erfolgt mit einem Lebendimpfstoff und sollte daher nicht zeitgleich mit der COVID-19-Impfung erfolgen. Die nach dem Masernschutzgesetz erforderliche Masernimpfung kann 2 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis der COVID-19-Impfung verabreicht werden. Alternativ kann 14 Tage nach der 1. COVID-19-Impfung die 1. Masernimpfung erfolgen. Die 2. COVID-19-Impfung kann dann im Abstand von wiederum 14 Tagen und die 2. Masernimpfung 14 Tage nach der 2. COVID-19- Impfung verabreicht werden.
Informationsblatt des Robert Koch Institutes zu Impfungen für Geflüchtete.