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Corona Tests und Impfung, Masernschutz

Ukrainische Kriegsvertriebene haben Anspruch auf kostenlose Corona-Bürgertests. Außerdem besteht ein Anspruch auf Corona-Schutzimpfung in einem Impfzentrum oder einer Arztpraxis, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. Informationen zu Impfangeboten in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe.

Ärztliche Informationen zu Corona-Schutzimpfung:

Eine Masernschutzimpfung ist notwendig, wenn Menschen in einer kommunalen Unterbringung wohnen. Dies wird durch das Masernschutzgesetz festgelegt. Aufklärungsinformationen zur MMR-Impfung in verschiedenen Sprachen.

Wichtig:

Die Masernimpfung erfolgt mit einem Lebendimpfstoff und sollte daher nicht zeitgleich mit der COVID-19-Impfung erfolgen. Die nach dem Masernschutzgesetz erforderliche Masernimpfung kann 2 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis der COVID-19-Impfung verabreicht werden. Alternativ kann 14 Tage nach der 1. COVID-19-Impfung die 1. Masernimpfung erfolgen. Die 2. COVID-19-Impfung kann dann im Abstand von wiederum 14 Tagen und die 2. Masernimpfung 14 Tage nach der 2. COVID-19- Impfung verabreicht werden.

Informationsblatt des Robert Koch Institutes zu Impfungen für Geflüchtete.