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Coronamaßnahmen werden zurückgefahren

Die Lagekarte des Gesundheitsamts wird künftig werktags fortgeschrieben

Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz wurden die Coronaregelungen seit dem 20. März auf wenige Basismaßnahmen zurückgefahren. Das Land Baden-Württemberg hat im Hinblick auf die hohen Inzidenzen von einer Übergangsregel Gebrauch gemacht und ergänzende Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht sowie Zugangsbeschränkungen nach der 3G- bzw. 2G+-Regel bis zum 2. April 2022 verlängert.

Entfallen ist mit Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung des Landes zum 19. März bereits das Stufensystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe. Die Übermittlung von Meldedaten zu COVID-19-Fällen wird auf die im Infektionsschutzgesetz festgelegten Meldefristen umgestellt. Das bedeutet, dass ab sofort die Gesundheitsämter an Wochenenden und Feiertagen COVID-19-Fälle nicht mehr über das Landesgesundheitsamt an das Robert Koch-Institut übermitteln. Die daran anknüpfende COVID-19-Berichterstattung erfolgt künftig arbeitstäglich von montags bis freitags in Form eines Lageberichts, der sich auf die wichtigsten Zahlen beschränkt, wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mitgeteilt hat.

Dem entsprechend wird auch die über die Coronaseite der Homepage des Landratsamtes bzw. die über das gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe betriebenen Coronaportal zur Verfügung gestellte Übersichtskarte an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr aktualisiert, sondern am nächsten Werktag fortgeschrieben.

25.03.2022