Kontoeröffnung
Die Leistungen nach dem AsylbLG werden auf ein Girokonto überwiesen. Menschen aus der Ukraine dürfen in Deutschland ein (Basis-)konto eröffnen.
Seit dem 7. April 2022 dürfen Banken auch für die Vertriebenen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet ein Basiskonto eröffnen, die weder einen ukrainischen Reisepass noch eine mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card besitzen und auch (noch) nicht über ein Ausweisersatzpapier verfügen. Voraussetzung ist, dass der Bank bei Kontoeröffnung neben einem ukrainischen Ausweisdokument zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung) vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass die zu identifizierende Person unter dem im Ausweisdokument genannten Namen geführt wird. .
Bis der Zugriff auf ein deutsches Girokonto möglich ist, kann im Leistungsantrag übergangsweise die Bankverbindung von Bekannten und Verwandten angegeben werden.
Die Aufsichtsmitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit oben genannten Informationen, die ebenfalls über diesen QR-Code abrufbar ist, kann bei Bedarf bei der Kontoeröffnung in Banken vorgezeigt werden.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft beenden, müssen Sie bei Ihrer Bank vorsprechen und Ihre Konten aktiv auflösen. Eine Kontoschließung geschieht nicht automatisch durch den Wegzug der Besitzerin oder des Besitzers. Das Konto bleibt nach dem Wegzug bestehen und die entsprechenden Kontoführungsgebühren fallen weiterhin an!