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Medizinische Versorgung

Krankenbehandlungsscheine

Nachdem der Erhalt der Asylbewerberleistungen mit einem Bescheid bestätigt wurde, können die ukrainischen Kriegsvertriebenen auch einen Krankenbehandlungsschein für das laufende Quartal erhalten, mit dem sie dann zu jeder Arztpraxis ihrer Wahl gehen können. Dies ist keine Krankenversicherung. Die Krankenscheine decken lediglich die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen.

Bitte beachten Sie: Ausgegebene Krankenscheine gelten jeweils nur für ein Quartal. Es existieren zwei unterschiedliche Arten von Krankenscheinen: Allgemein (für den Hausarzt) und Zahnarzt.

Bei Fachärzten ist eine Überweisung des Hausarztes einzuholen. Bei Klinikaufenthalten ist eine Kostenzusage der Leistungsabteilung erforderlich.

Krankenbehandlungsscheine werden per Email angefordert: Bitte bei der Anforderung den Namen, Geburtsdatum, Wohnort und gegebenenfalls den Behandlungstag angeben.

In medizinischen Notfällen ist eine Ausstellung eines Krankenscheins auch vor dem Erhalt eines Bescheides über den Erhalt der Asylbewerberleistungen möglich. Die unter „Beratung“ aufgeführten Stellen helfen in dieser Situation. In vielen kommunalen Unterbringungen gibt es außerdem ärztliche Sprechstunden.

Bei Unfällen oder lebensbedrohlichen Zuständen, wählen Sie den Notruf unter 112. Die Vorlage eines Krankenbehandlungsscheins ist in diesem Fall nicht notwendig. Was ist ein Notfall? 

Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer finden Sie darüber hinaus auch auf der Informationsseite Germany4Ukraine

Ukrainische Krebspatienten

Liste der Onkologischen Zentren und Spitzenzentren, die bereit sind, behandlungsbedürftige ukrainische Krebspatienten aufzunehmen.