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Das Amt für Integration informiert über die Möglichkeiten einer Kontoeröffnung für Kriegsvertriebene aus der Ukraine

Den Geflüchteten aus dem Kriegsgebiet der Ukraine stehen soziale Leistungen zu, wie zum Beispiel für Gesundheit und Lebensunterhalt. Um diese zu erhalten, sollte jedoch ein Girokonto eröffnet werden. Dazu steht das Landratsamt Karlsruhe auch in Kontakt mit den regionalen Banken, die diesen Schritt ohne große Hürden ermöglichen.

Das Amt für Integration im Landratsamt bittet, dieses Angebot auch wahrzunehmen, damit nach der Antragsstellung das Girokonto für die Auszahlung der Leistungsgewährung eingesetzt werden und diese schnell stattfinden kann. Sofern das Girokonto bei der Antragsstellung noch nicht vorliegt, kann dieses auch nachträglich eingereicht werden.

Seit dem 7. April 2022 dürfen Banken auch für die Vertriebenen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet ein Basiskonto eröffnen, die weder einen ukrainischen Reisepass noch eine mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card besitzen und nicht über ein Ausweisersatzpapier verfügen. Voraussetzung ist, dass der Bank bei Kontoeröffnung neben einem ukrainischen Ausweisdokument zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde – insbesondere Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung – vorgelegt wird. Aus diesem muss sich ergeben, dass die zu identifizierende Person unter dem im Ausweisdokument genannten Namen geführt wird.

19.04.2022