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Anerkennung ukrainischer Führerschein

Von der ukrainischen Fahrerlaubnis darf ab Ersteinreise ein halbes Jahr Gebrauch gemacht werden.
Bis dahin müsste die Fahrerlaubnis umgeschrieben worden sein, andernfalls darf von dieser kein Gebrauch mehr gemacht werden.

Für die Umschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • biometrisches Lichtbild
  • amtliche Sehtestbescheinigung (bei LKW-Klassen/ Klasse C, wird anstatt der Sehtestbescheinigung ein augenärztliches Gutachten und ein ärztliches Gutachten benötigt)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
  • Kopie Führerschein
  • Kopie Ausweisdokument
  • Name der Fahrschule + TÜV+ Prüfort

Für die Umschreibung muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Pflichtstunden, wie bei einem Fahrerlaubnisbewerber der noch keine Fahrerlaubnis besitzt, sind nicht erforderlich.

Der Antrag ist beim Bürgerbüro der Wohnortgemeinde zu stellen.

Die theoretische Fahrprüfung kann z. B. in englischer oder russischer Sprache absolviert werden.