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Umzüge und Wohnsitzauflage

Wenn Sie aus der Stadt oder Gemeinde, in der Sie aktuell wohnen, umziehen möchten, wenden Sie sich bitte vor dem Umzug an die für Sie derzeit zuständige Ausländerbehörde.

In Baden-Württemberg gilt seit dem 07.05.2022 eine Allgemeinverfügung, die eine Wohnsitzauflage für den Bereich einer bestimmten Aufnahmebehörde festlegt, auch wenn dies nicht explizit in der Fiktionsbescheinigung vermerkt sein sollte.

Allgemeinverfügung Ausländerrecht

Ein Antrag auf Streichung oder Änderung der Wohnsitzauflage muss bei der derzeit zuständigen Ausländerbehörde (Ausländerbehörde des Wegzugortes) vor dem Umzug gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) an einem neuen Wohnort nur dann bezogen werden können, wenn der Umzug durch die Ausländerbehörde des Wegzugortes erlaubt wurde.